Abrechnung über Wahlpsychologin - Rückerstattung des Honorars

 

Je nach Fragestellung variieren Dauer und Kosten  der klinisch-psychologischen Untersuchung und Befunderstellung. Die Kosten für eine klinisch-psychologische Untersuchung liegen  inklusive Befunderstellung zwischen 280€ bis 400€.

 

Da ich Wahlpsychologin bin, besteht die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung zur Teilrefundierung einzureichen. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt erfahrungsgemäß  ca. 40% bis 60% der Honorarnote.  Da WahlpsychologInnen nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen können, muss zunächst das Honorar bezahlt werden und kann danach bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie dazu vorlegen (WGKK):

  • Zuweisung eines Vertragsfacharztes für Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin oder eines Psychotherapeuten (mit Kassenvertrag). Zuweisungen von anderen VertragsärztInnen oder WahlärztInnen bedürfen der Genehmigung des Krankenversicherungsträgers (Info WGKK). Die Zuweisung muss eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose (Wortlaut nach ICD-10) enthalten.
  • Zahlungsnachweis/Originalrechnung (detailierte Honorarnote mit Angabe der Art und Dauer der durchgeführten Test und der Diagnose)
  • Ihre Bankverbindung
  • Formular Kostenerstattung

Die Unterlagen können persönlich, per Post oder online eingereicht werden.