Erstgespräch: 30 € (40 Min.) - jede weitere Einheit: 90€ (50 Min.) - Freie Plätze ab Februar 2025.
Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen kennenlernen und zur groben Abklärung Ihrer Anliegen, persönlichen Erwartungen und Zielsetzungen. Danach können wir entscheiden, ob wir gemeinsam arbeiten möchten.
NEU: Seit 01. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, alle Versicherten können von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) für klinisch-psychologische Behandlung bekommen.
Voraussetzungen und Ablauf für den Kostenzuschuss:
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen.
Die Honorarnote muss
mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
• Familienname,
Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
• Diagnose
(ICD-10-Code),
• Anzahl der
Behandlungen (Sitzungen),
• Angaben darüber, ob
eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,
• Datum und Dauer der
einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
• Zahlungsbestätigung
bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),
• Unterschrift und
Stempel des/der Klinischen PsychologIn.
Die von Ihnen bezahlte Honorarnote(n) können sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.