Erstgespräch: 30 € (40 Min.) - jede weitere Einheit: 90€ (50 Min.) - Freie Plätze ab Februar 2025.

 

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen kennenlernen und zur groben Abklärung Ihrer Anliegen, persönlichen Erwartungen und Zielsetzungen. Danach können wir entscheiden, ob wir gemeinsam arbeiten möchten.

 

NEU:  Seit 01. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, alle Versicherten können von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) für klinisch-psychologische Behandlung bekommen. 

 

Voraussetzungen und Ablauf  für den Kostenzuschuss:

  • Eine Psychische Erkrankung liegt vor

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.

 

  • Ärztliche Untersuchung

Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. 

 

  • Die Honorarnote

Die Honorarnote muss mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
• Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
• Diagnose (ICD-10-Code),
• Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),
• Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,
• Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
• Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),
• Unterschrift und Stempel des/der Klinischen PsychologIn.

 

  • Die Einreichung bei der Krankenkasse

Die von Ihnen bezahlte Honorarnote(n) können sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.