Je nach Fragestellung variieren Dauer und Kosten der klinisch-psychologischen Untersuchung und Befunderstellung. Die Kosten für eine
klinisch-psychologische Untersuchung liegen inklusive Befunderstellung zwischen 400€ bis 750€.
Da ich Wahlpsychologin bin, besteht die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung zur Teilrefundierung einzureichen. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt erfahrungsgemäß ca. 40% bis 60% der Honorarnote. WahlpsychologInnen können nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen, deshalb muss zunächst das Honorar bezahlt werden und kann danach bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen Sie dazu vorlegen (ÖGK):
Die Unterlagen können persönlich, per Post oder online eingereicht werden.
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Erstgespräch: 30 € (40 Min.) - jede weitere Einheit: 90€ (60 Min.)
Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen kennenlernen und zur groben Abklärung Ihrer Anliegen, persönlichen Erwartungen und Zielsetzungen. Danach können wir entscheiden, ob wir gemeinsam arbeiten möchten.
NEU: Seit 01. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, alle Versicherten können von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) für klinisch-psychologische Behandlung bekommen.
Voraussetzungen und Ablauf für den Kostenzuschuss:
Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.
Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen.
Die Honorarnote muss
mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
• Familienname,
Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
• Diagnose
(ICD-10-Code),
• Anzahl der
Behandlungen (Sitzungen),
• Angaben darüber, ob
eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,
• Datum und Dauer der
einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
• Zahlungsbestätigung
bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),
• Unterschrift und
Stempel des/der Klinischen PsychologIn.
Die von Ihnen bezahlte Honorarnote(n) können sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.
Absageregelung : Termine können bis zu 24h vor Termin telefonisch (Sprachbox, SMS) kostenfrei storniert werden. Ich bitte um Verständnis, dass bei einer späteren Absage eines Termines oder bei Nichterscheinen zum Termin ohne weitere Kontaktaufnahme, das Honorar in Rechnung gestellt werden muss.
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Erste Einheit: 90€ (90 Min.) ohne schriftlichen Befund – 130€ mit schriftlichen Befund
Vor Beginn der eigentlichen Biofeedback-Therapie findet eine Diagnostik statt. Das bedeutet nach einem Gespräch wird ein sogenanntes Reaktionsprofil erstellt, das die Grundlage für ein weiteres Training darstellt. Das erstellte Profil wird gleich im Anschluss besprochen und erläutert. Auf Wunsch kann zusätzlich ein schriftlicher Befund über Ihr persönliches Reaktionsprofil erstellt werden.
Jede weitere Einheit: 80€ (50 Min.)
Es besteht im Moment keine Möglichkeit der Kostenerstattung einer Biofeedback-Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen.