• Kosten klinisch-psychologische Diagnostik - Abrechnung über Wahlpsychologin - Teilrefundierung des Honorars

 

Je nach Fragestellung variieren Dauer und Kosten  der klinisch-psychologischen Untersuchung und Befunderstellung. Die Kosten für eine klinisch-psychologische Untersuchung liegen  inklusive Befunderstellung zwischen 400€ bis 750€.

 

Da ich Wahlpsychologin bin, besteht die Möglichkeit die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung zur Teilrefundierung einzureichen. Die Höhe der Kostenerstattung beträgt erfahrungsgemäß  ca. 40% bis 60% der Honorarnote.  WahlpsychologInnen können nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen, deshalb muss zunächst das Honorar bezahlt werden und kann danach bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie dazu vorlegen (ÖGK):

  • Zuweisung eines Vertragsfacharztes für Neurologie, Psychiatrie oder eines Psychotherapeuten (mit Kassenvertrag). Zuweisungen von anderen VertragsärztInnen oder WahlärztInnen bedürfen der Genehmigung des Krankenversicherungsträgers (Info ÖGK). Die Zuweisung muss eine präzise Fragestellung und eine Verdachtsdiagnose (Wortlaut nach ICD-10) enthalten.
  • Zahlungsnachweis/Originalrechnung (detailierte Honorarnote mit Angabe der Art und Dauer der durchgeführten Test und der Diagnose)
  • Ihre Bankverbindung
  • Formular Kostenerstattung

Die Unterlagen können persönlich, per Post oder online eingereicht werden.

 

 

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  • Kosten klinisch-psychologische Behandlung

 

Erstgespräch: 30 € (40 Min.) - jede weitere Einheit: 90€ (60 Min.) 

 

Das Erstgespräch dient zum gegenseitigen kennenlernen und zur groben Abklärung Ihrer Anliegen, persönlichen Erwartungen und Zielsetzungen. Danach können wir entscheiden, ob wir gemeinsam arbeiten möchten.

 

NEU:  Seit 01. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Das bedeutet, alle Versicherten können von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) für klinisch-psychologische Behandlung bekommen. 

 

Voraussetzungen und Ablauf  für den Kostenzuschuss:

  • Eine Psychische Erkrankung liegt vor

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können.

 

  • Ärztliche Untersuchung

Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung muss vorliegen. 

 

  • Honorarnote

Die Honorarnote muss mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
• Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
• Diagnose (ICD-10-Code),
• Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),
• Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung (Sitzung) erfolgte,
• Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),
• Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug),
• Unterschrift und Stempel des/der Klinischen PsychologIn.

 

  • Einreichung bei der Krankenkasse

Die von Ihnen bezahlte Honorarnote(n) können sie dann gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 46,60 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

 

 

Absageregelung : Termine können bis zu 24h vor Termin telefonisch (Sprachbox, SMS) kostenfrei storniert werden. Ich bitte um Verständnis, dass bei einer späteren Absage eines Termines oder bei Nichterscheinen zum Termin ohne weitere Kontaktaufnahme, das Honorar in Rechnung gestellt werden muss. 

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  • Kosten Biofeedback - aktuell keine freien Plätze

Erste Einheit: 90€ (90 Min.) ohne schriftlichen Befund – 130€ mit schriftlichen Befund

Vor Beginn der eigentlichen Biofeedback-Therapie findet eine Diagnostik statt. Das bedeutet nach einem Gespräch wird ein sogenanntes Reaktionsprofil erstellt, das die Grundlage für ein weiteres Training darstellt. Das erstellte Profil wird gleich im Anschluss besprochen und erläutert. Auf Wunsch kann zusätzlich ein schriftlicher Befund über Ihr persönliches Reaktionsprofil erstellt werden.

 

Jede weitere Einheit: 80€ (50 Min.)

Es besteht im Moment keine Möglichkeit der Kostenerstattung einer Biofeedback-Therapie durch die gesetzlichen Krankenkassen.